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Ablauf & Kosten

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist.

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Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient

und Therapeutin, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten.

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Das Stundenkontingent für eine Kurzzeittherapie beträgt 12-24 Therapiesitzungen.

 

Wenn eine Langzeittherapie (bis zu 60 Therapiestunden) geplant ist, schreibt die Therapeutin zusätzlich einen Bericht zur Begründung der Notwendigkeit der Langzeittherapie. Nach Eingang des Antrages prüft die Krankenkasse, bei Langzeittherapien auch unter Berücksichtigung  der gutachterlichen Stellungnahme, ob eine Kostenzusage erfolgen  kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.

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 Eine Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen) dient der Krisenintervention und kann – falls erforderlich – in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in  eine Langzeitpsychotherapie überführt werden.

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Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, PTV 10 („Ambulante Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung“), Stand: Februar 2017

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